MWST Steuersätze ab 01.01.2018 - Das müssen Sie wissen

Per 01.01.2018 gibt es eine Änderung bei den Steuersätzen für die Mehrwertsteuer. Neu gilt der Normalsatz von 7.7% anstelle des bisherigen Satzes von 8.0%.
Können Sie auf Ihren Rechnungen ab 2018 nun einfach die neue MWST von 7.7% einsetzen? Nein, leider ist es nicht ganz so einfach. Der Teufel steckt wie immer im Detail. Wir möchten Ihnen in diesem Beitrag aufzeigen, worauf Sie achten müssen, damit Sie auch 2018 die Mehrwertsteuer korrekt abrechnen.

Mehrwertsteuer

Die neuen MWST-Sätze ab 01.01.2018

Neu (ab 01.01.2018)Alt (bis 31.12.2017)Bemerkungen
Normalsatz7.7%8.0%Für alle Dienstleistungen und Lieferungen, für welche nicht der reduzierte oder Sondersatz zur Anwendung kommt. Dieser Satz kommt somit in den meisten Fällen zur Anwendung.
Reduzierter Satz2.5%2.5%Für Güter des täglichen Bedarfs, insb. Lebensmittel, Zeitungen, Bücher, Medikamente etc. Dieser Satz bleibt auch 2018 unverändert.
Sondersatz3.7%3.8%Der Sondersatz kommt für Beherbergungsleistungen zur Anwendung. Man spricht auch vom sogenannten "Hotellerie-Satz", da mit Beherbergungsleistungen das Anbieten von Übernachtungen inkl. Frühstück gemeint ist.

Wie müssen die neuen MWST-Sätze angewendet werden?

Wichtig zu wissen für die Anwendung der neuen Steuersätze ist, dass nicht das Datum der Rechnungsstellung oder das Datum der Zahlung entscheidend ist. Massgebend dafür, ob der alte oder neue MWST-Satz zur Geltung kommt, ist einzig der Zeitpunkt bzw. der Zeitraum der Leistungserbringung.


Am besten lässt sich dies an einem Beispiel erklären

Eine Firma hat für einen Kunden eine Dienstleistung oder eine Lieferung im Jahr 2017 erbracht. Die Rechnung an den Kunden wurde anfangs 2018 gestellt und danach vom Kunden bezahlt. Obwohl die Rechnung und Zahlung im Jahr 2018 erfolgen, muss in diesem Beispiel die MWST noch mit dem alten Satz von 8.0% abgerechnet werden. Der Grund liegt darin, dass die Leistung bzw. Lieferung noch im alten Jahr 2017 erbracht wurde.

Bei Vorausrechnungen verhält es sich gleich anders herum. Auch hier ein kleines Beispiel: Eine Firma verrechnet ein Serviceabo für das Jahr 2018 im Dezember 2017. Da die Leistung – in diesem Fall das Serviceabo – erst im Jahr 2018 erfolgen wird, muss bereits bei der Rechnungsstellung im Dezember 2017 der neue MWST-Satz von 7.7% ausgewiesen werden.

Während einer gewissen Übergangszeit müssen Sie also unter Umständen beide MWST-Sätze anwenden.

Unser Tipp betreffend Rechnungsstellung


Wir empfehlen nach Möglichkeit sämtliche Kundenaufträge per 31.12.2017 abzugrenzen und dem Kunden in Rechnung zu stellen. Damit machen Sie einen klaren Schnitt und müssen auf einer Rechnung nicht zwei verschiedene MWST-Sätze aufführen.
Sofern die Leistungen nicht klar abgegrenzt werden können, ist der Rechnungsbetrag zum alten Steuersatz zu versteuern.

Übersicht über die anzuwendenden Steuersätze bei der MWST


Zeitpunkt / Zeitraum der Leistung od. LieferungDatum der Rechnung und/oder der ZahlungAnzuwendender MWST-Satz
20172017Alter MWST-Satz (z.B. 8.0%)
20172018Alter MWST-Satz (z.B. 8.0%)
20182017Neuer MWST-Satz (z.B. 7.7%)
20182018Neuer MWST-Satz (z.B. 7.7%)
2017 und 20182018Alter MWST-Satz (z.B. 8.0%)
2017 und 20182017Alter MWST-Satz (z.B. 8.0%)
20172017 und 2018Alter MWST-Satz (z.B. 8.0%)
20182017 und 2018Neuer MWST-Satz (z.B. 7.7%)

Ich rechne nach der Saldosteuersatzmethode ab. Gibt es hier auch Änderungen?


Ja, auch hier gibt es Änderungen. Einige der Saldosteuersätze reduzieren sich ebenfalls. Wir haben Ihnen eine Übersicht der alten und neuen Saldosteuersätze ab 2018 zusammengestellt.

Saldosteuersätze bis 31.12.2017Saldosteuersätze ab 01.01.2018
0.1%0.1%
0.6%0.6%
1.3%1.2%
2.1%2.0%
2.9%2.8%
3.7%3.5%
4.4%4.3%
5.2%5.1%
6.1%5.9%
6.7%6.5%

Auch bei der Saldosteuersatzmethode gilt: Massgebend ob der alte oder neue Satz zur Geltung kommt, ist das Datum bzw. der Zeitraum der Leistungserbringung.

Was ändert sich bei den Abrechnungsformularen für die Mehrwertsteuer?


Das Abrechnungsformular der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) bleibt im Grundsatz gleich.
Die wesentliche Änderung ist im Formularteil «II. Steuerberechnung» zu finden.
Leistungen bis zum 31.12.2017 sind auf der rechten Seite einzutragen bzw. Leistungen ab 01.01.2018 auf der linken Seite. Entsprechend gibt es für die Leistungen ab 01.01.2018 neue Ziffern im Formular.

Mehrwertsteuer Formular 2018

Welche Anpassungen müssen bei der Buchhaltungssoftware vorgenommen werden?


Die genauen Anpassungen hängen natürlich von der Software ab, welche Sie verwenden. Unabhängig von der jeweiligen Software kann jedoch gesagt werden, dass es Sinn macht, jeweils einen separaten MWST-Code für die alten bzw. für die neuen Sätze zu führen – zumindest im Jahr 2018. Wie oben erwähnt werden Sie nämlich während einer Übergangszeit sowohl die neuen als auch noch die alten Mehrwertsteuersätze bei Ihren Buchungen anwenden müssen.
Wir empfehlen Ihnen also, die MWST-Codes für die alten Steuersätze zu belassen und neue MWST-Codes mit den Steuersätzen ab 2018 anzulegen. Damit sind Sie bestens gerüstet, dass Sie sämtliche Geschäftsfälle mit dem jeweiligen MWST-Satz korrekt verbuchen können.
Zusätzlich müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Software die neuen Abrechnungsformulare der ESTV integriert hat. Ansonsten können Sie keine korrekte Auswertung bzw. MWST-Abrechnung aus der Software erstellen. Unter Umständen bedarf dies eines kostenpflichtigen Updates Ihrer Buchhaltungssoftware.

Tipp
Für unsere Pesaris-Kunden bieten wir einen speziellen Service an:
Einerseits profitieren Pesaris-Anwender davon, dass die neuen MWST-Formulare automatisch und kostenlos bereitstehen. Pesaris erkennt welche Periode ausgewertet wird und nimmt automatisch jeweils das richtige Formular.
Zusätzlich bieten wir unseren Kunden an, dass wir die Einstellungen der MWST-Codes für Sie übernehmen. Unsere internen Treuhand-Spezialisten berücksichtigen dabei auch die branchenspezifischen Eigenheiten der jeweiligen Kunden.
Sie möchten beim Thema Mehrwertsteuer ganz auf Nummer Sicher gehen? Unsere Spezialisten übernehmen auf Wunsch sogar die komplette Abrechnung der MWST für Sie. So sind Sie sicher, dass Sie mit der Steuerverwaltung korrekt abrechnen und nichts vergessen geht.


Online Buchhaltungsprogramm Schweiz