Mit dem Quellensteuercode werden Arbeitnehmende, die quellensteuerpflichtig sind, einem Steuertarif zugeordnet.
Bis vor ein paar Jahren gab es zwischen den Kantonen keine einheitlichen Regeln zur Ermittlung des Quellensteuertarifs. Glücklicherweise wurden die QST-Tarife schweizweit vereinheitlicht.
Dennoch ist es nicht ganz einfach, den korrekten Tarif-Code zu finden. Unsere Online-Abfrage, weiter unten auf dieser Seite, hilft Ihnen bei der Ermittlung des Tarifs.
Der Quellensteuercode setzt sich immer aus drei Zeichen zusammen:
C | 2 | Y |
Verheiratet und Doppelverdiener | 2 Kinder | bezahlt Kirchensteuer |
Tipp
Anhand des Quellensteuer-Codes können Sie hier den Steuersatz online berechnen lassen.
A | Alleinstehende Personen (ledige, geschiedene, getrennt lebende und verwitwete Steuerpflichtige, die nicht mit Kindern oder unterstützungspflichtigen Personen im gleichen Haushalt leben) |
B | Verheiratete Alleinverdiener |
C | Verheiratete Doppelverdiener. Dieser Tarif gilt auch dann, wenn eines der beiden Einkommen im Ausland erwirtschaftet wird. |
D | Personen mit Nebenerwerbseinkommen und Ersatzeinkünfte |
E | Personen, die im vereinfachten Abrechnungsverfahren über die Sozialversicherungsanstalten besteuert werden. |
F | Doppelverdienende Grenzgänger aus Italien, deren Ehegatte ausserhalb der Schweiz erwerbstätig ist. |
H | Alleinstehende Steuerpflichtige, die mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt zusammenleben und deren Unterhalt sie zur Hauptsache bestreiten. |
L | Grenzgänger aus Deutschland, welche die Voraussetzungen für den Tarifcode A erfüllen. |
M | Grenzgänger aus Deutschland, welche die Voraussetzungen für den Tarifcode B erfüllen. |
N | Grenzgänger aus Deutschland, welche die Voraussetzungen für den Tarifcode C erfüllen. |
O | Grenzgänger aus Deutschland, welche die Voraussetzungen für den Tarifcode D erfüllen. |
P | Grenzgänger aus Deutschland, welche die Voraussetzungen für den Tarifcode H erfüllen. |